
Hallo
Also ich bin wirklich platt-betrifft es mich nun ja mit meinen Jungs und sicher noch manche unter euch.
Für Freigänger-Katzen gilt über die Frühjahrszeit Ausgehverbot,bzw. Freigang nur unter Aufsicht,respektive Leinenzwang.
Dies wurde zum Schutz der Vogelpopulation erlassen.
Nun wird es amtlich
Lt.Paragraf § 34 Abs. 2 Z. 6 ApG 2011 [Anm.: Aprilgesetz]
Zum Schutz der brütenden Vogel werden alle Katzenbesitzer gebeten sich an die Verordnung zu halten.
Zuwiderhandlung wird zur Anzeige gebracht und mit Bußgeld bis zu 100EUR geahndet.
Freilaufende Tiere bitte umgehend zu melden .
Es werden alle Einwohner um Mithilfe gebeten
Desweiteren wird jedem Mitbürger,der sich bereit erklärt in seinem Garten einen Baum für die Vogelwelt zu pflanzen,ein Gutschein für ein Mittagessen incl. Getränke überreicht.
Wie geht ihr Freigänger-Besitzer damit um?
Welche Leine könntet ihr empfehlen?Nur gut dass es noch keinen Maulkorb für Katzen gibt.
Ebenso wird darüber debattiert dass in Zukunft unsere Freigänger mit
SOFTCLAWS Krallenschutz ausgestattet werden müssen ,um eben die Jagd für die Brütezeit zu unterbinden ,der Schutz nach Wochen abfällt,somit Nester und Jungvögel etwas Schutz bekommen.
Also so etwas finde ich ja eine evtl. machbare Aktion-oder seht ihr hier dass die Gefahr der Verunfallung unserer Süßen überwiegt?
Was meint ihr dazu?