Nee, nicht Du - Anke hatte das missverstanden (wollen?Gast 55 hat geschrieben:Du Frau Hatzeruh
ich hatte es schon richtig verstanden und daher
eines dazu![]()
Wenn drei Beschäftigte einen Betriebsrat wünschen, muss ein Unternehmen die Mitarbeitervertretung einrichten. Lehnt jedoch eine Mehrheit der Mitarbeiter einen Betriebsrat ab - müssen diese besagten drei Beschäftigten dies gerichtlich erzwingen.
Kannst dich ja mal an den Support richten

Eine Mehrheit der Mitarbeiter? Welche Mehrheit? Derzeit sind wir bloss zu zweit - und gerichtlich erzwingen? Kein Problem. 8)
Update in Sachen Bad:
Heute morgen Anruf beim Installateur.
Frage: Wann haben Sie vor, die Vorarbeiten zu leisten?
Antwort: Wieso wir? Erstmal muss der Fliesenleger rein.
Ich: ??? Und wie soll hinterher der Spülkasten in die Mauer?
Installateur: Ist mit dem Fliesenleger so abgesprochen.
Ich: ???
Fliesenleger angerufen.
Ich: Installateur sagt, erst müssen Sie rein.
Fliesenleger: Und wie soll hinterher der Spülkasten in die Mauer .....???
Ich: Na eben.
Er: *seufz* ich ruf da an
Rückruf des FL fünf Minuten später: Installateur kommt heute und leistet die Vorarbeiten. Aber er bekommt die Glasmosaiksteine nicht bestellt, die der Vermieter unbedingt will (wir nicht!).
Fazit: :pfanne


Ooooooommmmmmmmmmmmm ... alles wird gut, jawoll.