heute ist mir folgendes beim Surfen über den Weg gelaufen:
http://www.rnz.de/suedwest/00_201403010 ... ild_m.html
Ist für Freigängerkatzen Besitzer, die nahe am Wald wohnen, schon mal eine Erleichterung.Jagd auf Haustiere: Streunende Hunde oder Katzen mehr als 500 Meter von ihrem Wohnort entfernt im Wald, dürfen Jäger bislang auf sie schießen. Künftig gelten strenge Vorbehalte. Danach dürfen Hunde, die "erkennbar Wildtieren nachstellen und diese gefährden" nur mit schriftlicher Genehmigung der Ortspolizei getötet werden, sofern das Einwirken auf den Halter erfolglos war und andere Maßnahmen, wie das Einfangen des Hundes nicht Erfolg versprechend sind. Bei streunenden Hauskatzen gilt ebenfalls ein Genehmigungsvorbehalt.
Liebe Grüße,
Susanne