es gibt ja immer wieder sehr wiedersprüchliche Aussagen zu der Verwendung von Tiermehl aus verendeten Tieren in Tierfutter.
Während die einen behaupten, da dürfe quasi "alles" rein wird von anderer Seite das Gegenteil berichtet.
Da bin ich zufällig hier über diese Seite gestolpert:
http://www.schaap-gmbh.de/de/content_ne ... vve_1.html
und dort steht (ich behaupte mal von informierten, unvorgeingenommenen Kreisen) folgendes:
Kategorie 2 und 3 bedeutet (laut Wiki):Während die Endprodukte aus Materialien der Kategorie 1 nach wie vor den Weg der thermischen Verwertung gehen müssen, können die Produkte aus den Kategorien 2 und 3 für technische Zwecke, als Düngemittel und unter besonderen Voraussetzungen als Futtermittel (z. B. Petfood) verwandt werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Tierk%C3%B ... ategorie_1
Kategorie 2
Diese Kategorie enthält Fleisch und Nebenprodukte mit dem Risiko anderer, nicht übertragbarer Krankheiten. Sie umfasst getötete, also nicht geschlachtete Tiere, tierische Nebenprodukte (beispielsweise Milch), importiertes und nicht ausreichend kontrolliertes Material, Tierprodukte mit Rückständen von Medikamenten.
Kategorie 3
Sogenanntes K3-Material bezeichnet vor allem Abfälle und Nebenprodukte aus Schlachtbetrieben, Küchen- und Speiseabfälle, für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignete Lebensmittel tierischen Ursprungs, Rohmilch, frischer Fisch oder frische Fischnebenprodukte. Daneben finden sich hier auch Tierteile, die zwar zum menschlichen Verzehr geeignet sind, für die es jedoch im betreffenden Land wenig Nachfrage gibt, beispielsweise Kutteln, Zunge und weitere Innereien. Es darf ausschließlich zu Tierfutter weiter verarbeitet werden. In Deutschland ist darüber hinaus die Verfütterung von Fetten aus Geweben warmblütiger Landtiere und von Fischen an Wiederkäuer verboten. Fette aus Geweben warmblütiger Landtiere dürfen in Deutschland auch nicht an andere zur Lebensmittelgewinnung dienende Tiere und Pferde verfüttert werden. K3-Material ist wiederholt Ausgangspunkt für die Lebensmittelskandale rund um das sogenannte Ekelfleisch.
Zum K3-Material gehören
* Küchen- und Speiseabfälle, soweit nicht aus grenzüberschreitendem Verkehr
* Fische oder andere Meerestiere, sowie Fischabfälle (ausgenommen Meeressäugetiere)
* Ehemalige tierische Lebensmittel, die aus anderen, nicht gesundheitsschädlichen Folgen, z.B. Verpackungsmängeln, für den menschlichen Verzehr nicht mehr bestimmt sind
* Schlachtkörperteile, die genussuntauglich sind, die jedoch keine Anzeichen einer übertragbaren Krankheit zeigen und die von Tieren stammen, die genusstauglich sind
* Rohmilch
* Schalen, Brütereinebenprodukte und Knickeiernebenprodukte von klinisch unauffälligen Tieren
* Haare, Pelze, Hörner usw. von klinisch unauffälligen Tieren
* Tierische Abfälle aus der Lebensmittelindustrie
* Häute, Hufe und Hörner, Schweineborsten und Federn von Tieren, die nach einer Schlachttieruntersuchung in einem Schlachthof geschlachtet wurden
* überlagertes Fleisch
* minderwertiges Fleisch
* Fleisch von Tieren unter erheblicher Stressbelastung
* Blut von Tieren (nicht von Wiederkäuern), die nach einer Untersuchung in einem Schlachthof geschlachtet wurden
* Tierische Schlachtkörperteile und Nebenprodukte, die bei der Herstellung von für den menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen angefallen sind, und entfettete Knochen und Grieben
Dieses unverzüglich durch Beschriftung zu kennzeichnende Fleisch darf nur zur Herstellung von Tiernahrung in einem zugelassenen Heimtierfutterbetrieb oder zu nicht mehr essbaren Produkten verarbeitet, z. B. zu Schmierfetten verwendet werden. Es darf auch zur Kompostierung oder Biogasherstellung verwendet werden.
Interessant finde ich in dem Zusammenhang übrigens das K2 Material, das ja offensichtlich ebenso zu Tierfutter verarbeitet werden darf wie das -mir persönlich nicht ganz so ekelige K3 Material.
liebe Grüße
Andrea