Kategorie 2 und 3

Allgemeine Fragen und Antworten zur Ernährung von Katzen
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elmo
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Kategorie 2 und 3

#1

Beitrag von elmo » Sa 19. Nov 2011, 09:53

Hallo,

es gibt ja immer wieder sehr wiedersprüchliche Aussagen zu der Verwendung von Tiermehl aus verendeten Tieren in Tierfutter.
Während die einen behaupten, da dürfe quasi "alles" rein wird von anderer Seite das Gegenteil berichtet.

Da bin ich zufällig hier über diese Seite gestolpert:
http://www.schaap-gmbh.de/de/content_ne ... vve_1.html

und dort steht (ich behaupte mal von informierten, unvorgeingenommenen Kreisen) folgendes:
Während die Endprodukte aus Materialien der Kategorie 1 nach wie vor den Weg der thermischen Verwertung gehen müssen, können die Produkte aus den Kategorien 2 und 3 für technische Zwecke, als Düngemittel und unter besonderen Voraussetzungen als Futtermittel (z. B. Petfood) verwandt werden.
Kategorie 2 und 3 bedeutet (laut Wiki):

Kategorie 2

Diese Kategorie enthält Fleisch und Nebenprodukte mit dem Risiko anderer, nicht übertragbarer Krankheiten. Sie umfasst getötete, also nicht geschlachtete Tiere, tierische Nebenprodukte (beispielsweise Milch), importiertes und nicht ausreichend kontrolliertes Material, Tierprodukte mit Rückständen von Medikamenten.

Kategorie 3

Sogenanntes K3-Material bezeichnet vor allem Abfälle und Nebenprodukte aus Schlachtbetrieben, Küchen- und Speiseabfälle, für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignete Lebensmittel tierischen Ursprungs, Rohmilch, frischer Fisch oder frische Fischnebenprodukte. Daneben finden sich hier auch Tierteile, die zwar zum menschlichen Verzehr geeignet sind, für die es jedoch im betreffenden Land wenig Nachfrage gibt, beispielsweise Kutteln, Zunge und weitere Innereien. Es darf ausschließlich zu Tierfutter weiter verarbeitet werden. In Deutschland ist darüber hinaus die Verfütterung von Fetten aus Geweben warmblütiger Landtiere und von Fischen an Wiederkäuer verboten. Fette aus Geweben warmblütiger Landtiere dürfen in Deutschland auch nicht an andere zur Lebensmittelgewinnung dienende Tiere und Pferde verfüttert werden. K3-Material ist wiederholt Ausgangspunkt für die Lebensmittelskandale rund um das sogenannte Ekelfleisch.

Zum K3-Material gehören

* Küchen- und Speiseabfälle, soweit nicht aus grenzüberschreitendem Verkehr
* Fische oder andere Meerestiere, sowie Fischabfälle (ausgenommen Meeressäugetiere)
* Ehemalige tierische Lebensmittel, die aus anderen, nicht gesundheitsschädlichen Folgen, z.B. Verpackungsmängeln, für den menschlichen Verzehr nicht mehr bestimmt sind
* Schlachtkörperteile, die genussuntauglich sind, die jedoch keine Anzeichen einer übertragbaren Krankheit zeigen und die von Tieren stammen, die genusstauglich sind
* Rohmilch
* Schalen, Brütereinebenprodukte und Knickeiernebenprodukte von klinisch unauffälligen Tieren
* Haare, Pelze, Hörner usw. von klinisch unauffälligen Tieren
* Tierische Abfälle aus der Lebensmittelindustrie
* Häute, Hufe und Hörner, Schweineborsten und Federn von Tieren, die nach einer Schlachttieruntersuchung in einem Schlachthof geschlachtet wurden
* überlagertes Fleisch
* minderwertiges Fleisch
* Fleisch von Tieren unter erheblicher Stressbelastung
* Blut von Tieren (nicht von Wiederkäuern), die nach einer Untersuchung in einem Schlachthof geschlachtet wurden
* Tierische Schlachtkörperteile und Nebenprodukte, die bei der Herstellung von für den menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen angefallen sind, und entfettete Knochen und Grieben

Dieses unverzüglich durch Beschriftung zu kennzeichnende Fleisch darf nur zur Herstellung von Tiernahrung in einem zugelassenen Heimtierfutterbetrieb oder zu nicht mehr essbaren Produkten verarbeitet, z. B. zu Schmierfetten verwendet werden. Es darf auch zur Kompostierung oder Biogasherstellung verwendet werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Tierk%C3%B ... ategorie_1

Interessant finde ich in dem Zusammenhang übrigens das K2 Material, das ja offensichtlich ebenso zu Tierfutter verarbeitet werden darf wie das -mir persönlich nicht ganz so ekelige K3 Material.

liebe Grüße
Andrea

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Gast 55

Re: Kategorie 2 und 3

#2

Beitrag von Gast 55 » Sa 19. Nov 2011, 10:06

Hallo Andrea

In Baden-Württemberg sind -meine ich zumindest -Verarbeitungsbetriebe für Kat. 1 u./o. Kat. 2 -
Material (VTN 1/2) bis auf einige Ausnahmen (z.B. Gülle/Mist, Magen-Darm-Inhalt)
verpflichtet, K1- und K2-Material (nicht K3-Material !) abzuholen und zu beseitigen.

K3-Material ist frei handelbare Ware und kann von den verschiedensten für die
Verarbeitung von K3-Material zugelassenen Betrieben (s.u.) direkt selbst oder über
Transporteure abgeholt und transportiert werden.

Tierische Nebenprodukte werden häufig bis zur endgültigen Beseitigung/Verarbeitung in
Zwischenbehandlungsbetrieben gelagert.

Zwischenbehandlungsbetriebe sind Betriebe, die unverarbeitete tierische
Nebenprodukte vor der Weiterbeförderung zum Endbestimmungsort sortieren
und/oder zerlegen und/oder kühlen und/oder tiefgefrieren und/oder zwischenlagern.

Da hab ich heute Nachmittag viel zu lesen und sicher auch etwas zu schreiben.. :lol: gefällt mir

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Gast 55

Re: Kategorie 2 und 3

#3

Beitrag von Gast 55 » Sa 19. Nov 2011, 10:21

K1

wird als Spezifiziertes Risikomaterial geführt
Material welches SRM enthält
Schlachttierkörper von verendeten oder getöteten Wiederkäuer), einschl. Rinderföten und
Siebreste aus Schlachthöfen, die Rinder, Schafe und Ziegen schlachten
- Erzeugnisse von Tieren, denen verbotene Stoffe verabreicht worden sind (Masthilfsmittel, org.
Chlor- und Phosphorverbindungen

Hier gilt Verbrennung (Tierkörperbeseitigungsanlage TBA

K2

Magen-/Darm- und Blaseninhalt sowie Gülle/Dung
- nicht entleerter Magen-Darmtrakt (außer Rind: SRM !) und nicht entleerte Blase, Gallenblase
sowie nicht entleerte Speiseröhre
- untaugliche Schlachttierkörper (ohne SRM, z.B. Schwein)
- untaugliche Schlachttierkörperteile mit entzündlichen Veränderungen (z.B. Abszesse,
entleerter Magen/Darm/Blase mit Entzündungsanzeichen)
- Blut von Wiederkäuern und anderen Schlachttieren, bei denen Anzeichen auf eine ansteckende
Krankheit auf Mensch oder Tier vorliegen (z.B. Brucellose)
- Siebreste aus Schlachtbetrieben, die andere Tiere als Wiederkäuer schlachten (z.B. Schweine,
Kaninchen)
- verendete/getötete Tiere (außer Wiederkäuer = SRM), totgeborene/ungeborene Tiere
- Fehlproduktionen, von denen eine Gefahr für Mensch oder Tier ausgeht
(z.B. bei Konserven : Bombagen)

Spezielle Biogas- und
Kompostieranlagen


K3
genusstaugliche Schlachtkörperteile, die aus kommerziellen Gründen nicht als Lebensmittel
verwendet werden, wie
+ Schlachtnebenprodukte: z.B. Herz, Leber, Niere, Milz, Lunge, Luft- und entleerte Speiseröhre,
entleerte(r) und gewaschene(r) Magen/Darm (nicht Rind ! = SRM)/Blase, Ohren sowie Vorder- und
Hinterfüße vom Schwein, Zunge, Knochen (nicht SRM !), Schwänze, Schwarten, Schweineköpfe,
Zwerchfell, Bauchspeicheldrüse vom Schwein, Gebärmuttern, Hoden, Euter, Nierenfett
+ Fleischabschnitte, Fettabschnitte
+ genusstaugliches Blut von genusstauglichen Tieren
- genussuntaugliche Schlachtkörperteile von genusstauglichen Tieren, von denen keine Gefahr
für Mensch oder Tier ausgeht, wie: verunreinigte Fleischabschnitte oder Fette, Stichstellen, Teile mit
bindegewebigen Vernarbungen (z.B. Lebern mit „milk-spots“), verunreinigtes Blut, nicht enthaarte
und gereinigte Unterfüße vom Rind
- Borsten, Klauen, Hörner, Federn, Sehnen
- Fehlproduktionen, Waren mit Qualitätsmängeln (ehemalige Lebensmittel)

Verbrennung (TBA)
- Biogas- und
Kompostieranlagen
- Verarbeitungsbetriebe
für Material der
Kategorie 3 (z.B.
technische Zwecke,
Düngemittel etc.))
- Heimtierfutterbetrieb

Materialien, die der Risikoklasse 3 zugeordnet sind, sind oft nur deshalb nicht mehr
Lebensmittel, weil der Verfügungsberechtigte zumeist aus kommerziellen Gründen
die Entscheidung getroffen hat, die entsprechenden Materialien nicht mehr als
Lebensmittel verwenden zu wollen. Dieser Weg ist nicht umkehrbar.


Auch im Interesse des Lebensmittelunternehmers zur Sicherstellung der Abgrenzung
von Lebensmitteln zu tierischen Nebenprodukten ist es jedoch dringend zu
empfehlen, die Kennzeichnung wie folgt vorzunehmen:
K3-Material: „K3 - (Nicht für den menschlichen Verzehr)“
K2-Material: „K2 - (Darf nicht verfüttert werden)“
K1-Material: „K1 - (Nur zur Entsorgung)“

KLICK

Ich kann eben nichtmal sagen welche Kategorie mir mehr zusagen würde.Tendenziell jedoch aus 2 und 3 zusammengelegt.Das wäre es.


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Gast 55

Re: Kategorie 2 und 3

#5

Beitrag von Gast 55 » Sa 19. Nov 2011, 12:45

Danke für die Links
Proteinpulver aus frischem Schweineblut herzustellen.
Das wird doch meine ich beim Kittenfutter eingesetzt .Oder ist das falsch?

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elmo
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Re: Kategorie 2 und 3

#6

Beitrag von elmo » Sa 19. Nov 2011, 12:49

Ich hab keine Ahnung - mein Kittenfutter wird aus Kategorielosen frischen Hühnern hergestellt :-)

Ich interessiere mich eigentlich besonders dafür, welche "besondere Umstände" es möglich machen aus Kategorie 2 Petfood zu produzieren.

Das ist schon ziemlich ekeliges Zeugs, möchte ich mal anmerken. Dass Kategorie 3 schon mal für Menschenessen genutzt wird ist (teilweise) für mich weniger erstaunlich, auch wenns nicht erlaubt ist.

Ich such aber noch.

Liebe Grüße
Andrea

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Gast 55

Re: Kategorie 2 und 3

#7

Beitrag von Gast 55 » Sa 19. Nov 2011, 14:30

welche "besondere Umstände" es möglich machen aus Kategorie 2 Petfood zu produzieren.
So richtig fündig bin ich da noch nicht geworden.

Statt dessen stolper ich über

Multiresistenzen

Bei der Bearbeitung über Trocken u. Nassverfahren.Das ist mir noch nicht so klar.
Dazu
Tierisches Protein wieder in die Fütterung?

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Re: Kategorie 2 und 3

#8

Beitrag von elmo » Sa 19. Nov 2011, 17:21

Gast 55 hat geschrieben:Multiresistenzen
Wenn es stimmt, dass diese Kategorie 2 Abfälle zugelassen sind, dann sind darin auch Tiere enthalten, die aktuell krank waren und/oder mit Medikamenten behandelt worden sind ohne dass die Wartezeiten eingehalten wurden und so weiter.

Durch diese werden dann sozusagen kleine Mengen an Antibiotika den verschiedenen Krankheitserregern "präsentiert" ohne dass sie so viele sind dass sie dadurch "ausgerottet" werden im Organismus und so können sich resistente Stämme entwickeln die dann von Tier zu Tier oder Tier zu Mensch weiter gegeben werden können. So bastelt man sich zum Beispiel multiresistente Erreger.
Aber dafür müssten wir immer noch wissen, wie genau denn nun mit den Kategorie 2 Stoffen verfahren wird und unter welchen Umständen sie im "PetFood" landen können.
Da geht es ja darum, dass man Tiere in der Mast in den letzten Jahrzehnten zu Kanibalen gemacht hat und zudem auch bei reinen Pflanzenfressern Proteine tierischen Ursprungs eingesetzt hat - und so ists wohl überhaupt erst zu BSE gekommen.

Das soll ja nun verhindert werden indem man das Kategorie 3 Material sortenrein trennt. Zusätzlich ist es offensichtlich verboten Kategorie 2 Material in der Erzeugung von Tierfutter, das für Nutztiere hergestellt wird zu benutzen - so verhindert man dass es wieder in die menschliche Nahrungskette eingeschleust wird. Ist ja auch in Ordnung.

Aber das scheint sich eben NUR auf das Futter von Nutztieren zu beziehen:

Code: Alles auswählen

Die zur Wiederzulassung anstehenden PAP dürfen nur aus Kategorie-3-Rohmaterial erstellt werden. Kategorie-1- und Kategorie-2 -Produkte, die in früheren Zeiten zum sog.„Tiermehl“ mitverarbeitet worden sind, müssen entsorgt werden [b]bzw. gelangen nicht in die Futtermittelkette[/b]. 
Interessanter Artikel übrigens.

Liebe Grüße
Andrea

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Re: Kategorie 2 und 3

#9

Beitrag von elmo » Sa 19. Nov 2011, 22:33

Hallo,

also wenn ich das hier lese, dann scheint ja wohl die Kategorie 2 heute wirklich nicht mehr benutzt zu werden.
http://www.stn-vvtn.de/grundsatzfragen.php

Liebe Grüße
Andrea

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Gast 55

Re: Kategorie 2 und 3

#10

Beitrag von Gast 55 » Sa 19. Nov 2011, 22:42

Hallo Andrea

ich denke es geht fließend von 2 in Kategorie 3 über.

Edit:
Hast du dies schon gelesen?
KLICK

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