Katzenklappe kann Kündigungsgrund sein
Katzenklappe kann Kündigungsgrund sein
Katzenklappe kann Kündigungsgrund sein
Immer wieder treffen sich Mieter und Vermieter wegen Fragen der Tierhaltung vor Gericht. So auch in Berlin im Jahre 2004, als ein Mieter in seine Wohnungstür eine Katzenklappe eingebaut hatte, damit seine Katze jederzeit ins Treppenhaus und von dort weiter nach draußen konnte. Er hatte jedoch den Vermieter vorher nicht um Erlaubnis gefragt. Nachdem der Vermieter den Mieter erfolglos aufgefordert hatte, die Klappe zu entfernen, kündigte der Vermieter den Mietvertrag fristlos und erhob Räumungsklage. Das Amtsgericht Schöneberg wies die Räumungsklage ab und gab dem Mieter zunächst Recht, da allein der Einbau einer Katzenklappe für eine Kündigung nicht ausreiche. Der Vermieter habe allenfalls ein Recht auf Schadensersatz wegen der beschädigten Wohnungstür.
Gegen dieses Urteil legte der Vermieter Berufung ein, so dass das Landgericht Berlin abschließend über den Fall zu entscheiden hatte. Die Richter des Landgerichts waren anderer Meinung als das Amtsgericht und gaben dem Vermieter Recht.
Zur Begründung führten sie an, dass die Katzenklappe vom Treppenhaus aus zu sehen sei und daher eine optische Beeinträchtigung darstelle. Weder diese, noch die erhebliche Beschädigung der Wohnungstür, noch - mit Rücksicht auf die anderen Mieter - den unkontrollierten Aufenthalt von Haustieren im Treppenhaus müsse der Vermieter hinnehmen (LG Berlin, Az. 63 S 199/04).
Im Ergebnis hat dem Mieter der unbedachte Einbau einer Katzenklappe die fristlose Kündigung seines Mietvertrages und eine Räumungsklage eingebracht. Neben den Gerichts- und Anwaltskosten für das Berufungsverfahren schuldete er dem Vermieter Schadensersatz für die Beschädigung der Wohnungstür.
Daher rät Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin für Tierrecht: "Ganz egal, ob es sich z.B. um die Entscheidung handelt, eine Katze in einer Mietwohnung zu halten, ein Katzennetz auf dem Balkon anzubringen oder eine Katzenklappe einzubauen, sollten Mieter dies immer vorab mit dem Vermieter klären und sich seine Erlaubnis zur Sicherheit schriftlich geben lassen."
Tasso News
Immer wieder treffen sich Mieter und Vermieter wegen Fragen der Tierhaltung vor Gericht. So auch in Berlin im Jahre 2004, als ein Mieter in seine Wohnungstür eine Katzenklappe eingebaut hatte, damit seine Katze jederzeit ins Treppenhaus und von dort weiter nach draußen konnte. Er hatte jedoch den Vermieter vorher nicht um Erlaubnis gefragt. Nachdem der Vermieter den Mieter erfolglos aufgefordert hatte, die Klappe zu entfernen, kündigte der Vermieter den Mietvertrag fristlos und erhob Räumungsklage. Das Amtsgericht Schöneberg wies die Räumungsklage ab und gab dem Mieter zunächst Recht, da allein der Einbau einer Katzenklappe für eine Kündigung nicht ausreiche. Der Vermieter habe allenfalls ein Recht auf Schadensersatz wegen der beschädigten Wohnungstür.
Gegen dieses Urteil legte der Vermieter Berufung ein, so dass das Landgericht Berlin abschließend über den Fall zu entscheiden hatte. Die Richter des Landgerichts waren anderer Meinung als das Amtsgericht und gaben dem Vermieter Recht.
Zur Begründung führten sie an, dass die Katzenklappe vom Treppenhaus aus zu sehen sei und daher eine optische Beeinträchtigung darstelle. Weder diese, noch die erhebliche Beschädigung der Wohnungstür, noch - mit Rücksicht auf die anderen Mieter - den unkontrollierten Aufenthalt von Haustieren im Treppenhaus müsse der Vermieter hinnehmen (LG Berlin, Az. 63 S 199/04).
Im Ergebnis hat dem Mieter der unbedachte Einbau einer Katzenklappe die fristlose Kündigung seines Mietvertrages und eine Räumungsklage eingebracht. Neben den Gerichts- und Anwaltskosten für das Berufungsverfahren schuldete er dem Vermieter Schadensersatz für die Beschädigung der Wohnungstür.
Daher rät Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin für Tierrecht: "Ganz egal, ob es sich z.B. um die Entscheidung handelt, eine Katze in einer Mietwohnung zu halten, ein Katzennetz auf dem Balkon anzubringen oder eine Katzenklappe einzubauen, sollten Mieter dies immer vorab mit dem Vermieter klären und sich seine Erlaubnis zur Sicherheit schriftlich geben lassen."
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- sopran
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- Registriert Sa 26. Feb 2011, 10:27
- Sagst du uns deinen Vornamen? Andrea
Re: Katzenklappe kann Kündigungsgrund sein
ich habe das heute morgen auch per Mail bekommen und gedacht, wer ist denn bitte schön so dämlich und baut ohne Vermietergenehmigung eine Katzenklappe in die Wohnungstüre? und wundert sich dann, dass das nicht ok ist?
Andrea mit Wally, Winnie & Woodstock
Re: Katzenklappe kann Kündigungsgrund sein
Moinwies die Räumungsklage ab und gab dem Mieter zunächst Recht, da allein der Einbau einer Katzenklappe für eine Kündigung nicht ausreiche. Der Vermieter habe allenfalls ein Recht auf Schadensersatz wegen der beschädigten Wohnungstür.
ich denke es geht generell um die Erlaubnis.Was ist wenn beim Auszug der Ursprungszustand wieder hergestellt wird?
Wäre das dann nichtig?
Wobei ich das nie so handhaben würde bei einer Mietwohnung.
- sopran
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Re: Katzenklappe kann Kündigungsgrund sein
Originalzustand ist aber nicht mehr möglich, wenn die Originaltüre zersägt worden ist. Außer der Mieter hätte die Tür dann komplett erneuert. Da Wohnungstüren aber Gemeinschaftseigentum sind, müsste diese genauso aussehen, wie alle anderen Türen im Hause. Sollte das Haus schon was älter sein, wird der Mieter da ein großes Problem haben. Ok, hatte er so auchGast 55 hat geschrieben:Was ist wenn beim Auszug der Ursprungszustand wieder hergestellt wird?
Ich denke mal, Kommunikation ist alles. Einfach so was machen geht fast immer nicht gut. Zudem die Katzen frei im Hausflur rumlaufen zu lassen, auch das muss der oder die Eigentümer sich nicht einfach so gefallen lassen.
Andrea mit Wally, Winnie & Woodstock
Re: Katzenklappe kann Kündigungsgrund sein
Du davon gehe ich aus..entweder ich kaufe die Tür und klar eine Eingangstür ist nicht eben billig.
Das mit dem Hausflur fand ich auch etwas fragwürdig,das stimmt.
Andrerseits könnte man sich die Frage stellen,war die Katze beim Einzug angegeben?Würde zwar das mit der Tür /Instandsetzung....nicht erklären ,jedoch vielleicht den Flurgang.
Es hätte je nach Höhe evtl. auch die Möglichkeit >Ausgang über das Fenster gegeben..Kann man jedoch so ebenfalls nicht sagen.
Das mit dem Hausflur fand ich auch etwas fragwürdig,das stimmt.
Andrerseits könnte man sich die Frage stellen,war die Katze beim Einzug angegeben?Würde zwar das mit der Tür /Instandsetzung....nicht erklären ,jedoch vielleicht den Flurgang.
Es hätte je nach Höhe evtl. auch die Möglichkeit >Ausgang über das Fenster gegeben..Kann man jedoch so ebenfalls nicht sagen.
Re: Katzenklappe kann Kündigungsgrund sein
Liebe Christiane
Ich möchte noch ergänzen :
auch bei einer Eigentumswohnung ist vor dem Anbringen eines Katzennetzes eine Erlaubnis von den Miteigentümern nötig .
Katzenklappe in der Wohnungstür ist ,glaube ich ,auch hier nicht möglich ,denn bei uns ist der Aufenthalt von Tieren ohne ihre Menschen im Treppenhaus nicht erlaubt .
Ich möchte noch ergänzen :
auch bei einer Eigentumswohnung ist vor dem Anbringen eines Katzennetzes eine Erlaubnis von den Miteigentümern nötig .
Katzenklappe in der Wohnungstür ist ,glaube ich ,auch hier nicht möglich ,denn bei uns ist der Aufenthalt von Tieren ohne ihre Menschen im Treppenhaus nicht erlaubt .
- Zauberteufel
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Re: Katzenklappe kann Kündigungsgrund sein
Als ich vor zwei Jahren umgezogen bin, hab ich meinen Vermieter gefragt ob ich eine
Katzenklappe in die Terassentür machen darf.
Er hatte nix dagegen.
Ich hab das alte Glas ausbauen lassen.....steht jetzt im Keller so das ich es bei Auszug
wider reinmachen lassen kann. War zwar nicht billig aber so aber mir war es wichtig
das meine zwei ihre Katzenklappe haben.
Ich find das ganz wichtig das man das vorher abklärt.
Katzenklappe in die Terassentür machen darf.
Er hatte nix dagegen.
Ich hab das alte Glas ausbauen lassen.....steht jetzt im Keller so das ich es bei Auszug
wider reinmachen lassen kann. War zwar nicht billig aber so aber mir war es wichtig
das meine zwei ihre Katzenklappe haben.
Ich find das ganz wichtig das man das vorher abklärt.
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- Miuaa
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Re: Katzenklappe kann Kündigungsgrund sein
So haben wir das auch gemacht. Und ich denke, dass wir damit auf der sicheren Seiten sind.Zauberteufel hat geschrieben:Als ich vor zwei Jahren umgezogen bin, hab ich meinen Vermieter gefragt ob ich eine
Katzenklappe in die Terassentür machen darf.
Er hatte nix dagegen.
Ich hab das alte Glas ausbauen lassen.....steht jetzt im Keller so das ich es bei Auszug
wider reinmachen lassen kann. War zwar nicht billig aber so aber mir war es wichtig
das meine zwei ihre Katzenklappe haben.
Ich find das ganz wichtig das man das vorher abklärt.
Gruß,
Sandra
Re: Katzenklappe kann Kündigungsgrund sein
Das ist auch der richtige Weg..ich kann da manchmal nicht verstehen warum es anders gehandhabt wird.
Es ist sicher meist sehr schwer eine Wohnung / Haus zu finden wo das Gesamtpaket passt..sprich Tierhaltung Miete,Garten, Balkon usw.
Nur wenn man davon ausgeht längere Zeit an einem Ort wohnen zu bleiben ,sollte man das beim Vermieter auch ansprechen.
Es ist sicher meist sehr schwer eine Wohnung / Haus zu finden wo das Gesamtpaket passt..sprich Tierhaltung Miete,Garten, Balkon usw.
Nur wenn man davon ausgeht längere Zeit an einem Ort wohnen zu bleiben ,sollte man das beim Vermieter auch ansprechen.
- Sunny73
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- Registriert Mo 10. Jan 2011, 12:42
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Re: Katzenklappe kann Kündigungsgrund sein
Ich lasse auch grundsätzlich immer in den Mietvertrag eintragen, dass meine 3 "Mitmieter" sind. Nicht namentlich, aber halt, dass wir 3 Katzen haben und das ok ist.