Kategorie 2 und 3
Re: Kategorie 2 und 3
Hier wird das Gemisch angesprochen
Material der Kategorie 1 umfasst folgende tierische Nebenprodukte:
alle Körperteile, einschließlich Häute von TSE-verdächtigen Tieren (TSE = transmissible spongiforme Enzephalopathie), von Tieren, die im Rahmen eines TSE-Tilgungsprogramms getötet wurden, von Heim-, Zoo- und Zirkustieren, von Versuchstieren und von Wildtieren, wenn der Verdacht besteht, dass sie mit einer übertragbaren Krankheit infiziert sind;
spezifiziertes Risikomaterial als Gewebe, die anfällig für den infektiösen Erreger sind;
Erzeugnisse, die von Tieren gewonnen wurden, denen verbotene Stoffe verabreicht wurden oder die Rückstände von Umweltkontaminanten enthalten;
alles Tiermaterial, das bei der Behandlung aus Verarbeitungsbetrieben für Material der Kategorie 1 und anderen Anlagen, in denen spezifiziertes Risikomaterial entfernt wird, gesammelt wird;
Küchen- und Speiseabfälle von Beförderungsmitteln im grenzüberschreitenden Verkehr;
Gemische von Material der Kategorie 1 mit Material der Kategorie 2 oder der Kategorie 3.
KLICK
Ebenso hatte ich gelesen aufgeführte Materialien der Kategorie 3 dürfen "unter bestimmten
Voraussetzungen "auch bereits verarbeitete tierische Erzeugnisse als Futtermittel-
Ausgangserzeugnisse in der Hunde-/Katzenfutterproduktion verwendet werden. Das
sind Produkte wie Fischöle, Molkenpulver, Grieben oder Federmehle sowie
geschmacksverstärkende Fleischextrakte.
Hier noch etwas aktuelles
Gesamte Rechtsvorschrift für Tiermaterialiengesetz, Fassung vom 20.11.2011
KLICK
Material der Kategorie 1 umfasst folgende tierische Nebenprodukte:
alle Körperteile, einschließlich Häute von TSE-verdächtigen Tieren (TSE = transmissible spongiforme Enzephalopathie), von Tieren, die im Rahmen eines TSE-Tilgungsprogramms getötet wurden, von Heim-, Zoo- und Zirkustieren, von Versuchstieren und von Wildtieren, wenn der Verdacht besteht, dass sie mit einer übertragbaren Krankheit infiziert sind;
spezifiziertes Risikomaterial als Gewebe, die anfällig für den infektiösen Erreger sind;
Erzeugnisse, die von Tieren gewonnen wurden, denen verbotene Stoffe verabreicht wurden oder die Rückstände von Umweltkontaminanten enthalten;
alles Tiermaterial, das bei der Behandlung aus Verarbeitungsbetrieben für Material der Kategorie 1 und anderen Anlagen, in denen spezifiziertes Risikomaterial entfernt wird, gesammelt wird;
Küchen- und Speiseabfälle von Beförderungsmitteln im grenzüberschreitenden Verkehr;
Gemische von Material der Kategorie 1 mit Material der Kategorie 2 oder der Kategorie 3.
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Ebenso hatte ich gelesen aufgeführte Materialien der Kategorie 3 dürfen "unter bestimmten
Voraussetzungen "auch bereits verarbeitete tierische Erzeugnisse als Futtermittel-
Ausgangserzeugnisse in der Hunde-/Katzenfutterproduktion verwendet werden. Das
sind Produkte wie Fischöle, Molkenpulver, Grieben oder Federmehle sowie
geschmacksverstärkende Fleischextrakte.
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- elmo
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Re: Kategorie 2 und 3
Hallo,
In dem von dir geschickten Link stand aber wiederum ganz explizit:
liebe Grüße
Andrea
das habe ich gelesen, aber das ist ja eigentlich logisch - durch "Verschmutzung" mit Material aus der niedrigeren Kategorie wird auch "besseres" zu "schlechterem". Also wenn du Material der Kat 3 mit Kat 1 mischst ist anschliessend alles Kategorie 1.Gast 55 hat geschrieben:Hier wird das Gemisch angesprochen
In dem von dir geschickten Link stand aber wiederum ganz explizit:
Hier finde ich keine Möglichkeit wie das in PetFood geraten sollte - wie in dem allerersten Text, der sozusagen für mich der "Aufhänger" hier war geschehen.Material der Kategorie 2 außer Gülle darf in zugelassen Zwischenbehandlungsbetrieben für Material der Kategorie 2 zwischenbehandelt oder zwischengelagert werden. Dieses Material ist unverzüglich abzuholen, abzutransportieren, zu kennzeichnen sowie:
* in einer zugelassenen Verbrennungsanlage durch Verbrennen direkt als Abfall zu beseitigen;
* in einem zugelassenen Verarbeitungsbetrieb nach einer speziellen Verarbeitungsmethode zu verarbeiten, wobei das aus dieser Verarbeitung hervorgegangene Material gekennzeichnet und als Abfall beseitigt wird;
* im Fall von Fischmaterial zu silieren oder zu kompostieren;
* im Fall von Gülle oder von Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum, sofern keine Gefahr der Verbreitung einer schweren übertragbaren Krankheit von ihnen ausgeht, a) als unverarbeiteter Rohstoff in einer Biogas- oder Kompostieranlage zu verwenden oder in einer technischen Anlage zu behandeln, b) auf Böden auszubringen;
* in einer technischen Anlage zur Herstellung von Jagdtrophäen zu verwenden.
Aber die werden doch aus Kategorie 3 gemacht, oder nicht? Wobei natürlich aus Kategorie 2 auch Schmalz und Fett gewonnen wird.Gast 55 hat geschrieben: Ebenso hatte ich gelesen aufgeführte Materialien der Kategorie 3 dürfen "unter bestimmten
Voraussetzungen "auch bereits verarbeitete tierische Erzeugnisse als Futtermittel-
Ausgangserzeugnisse in der Hunde-/Katzenfutterproduktion verwendet werden. Das
sind Produkte wie Fischöle, Molkenpulver, Grieben oder Federmehle sowie
geschmacksverstärkende Fleischextrakte.
Muss ich noch reinschauen.Gast 55 hat geschrieben: Gesamte Rechtsvorschrift für Tiermaterialiengesetz, Fassung vom 20.11.2011
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liebe Grüße
Andrea
Re: Kategorie 2 und 3
Guten Morgen ,
habe nun die Firma angeschrieben KLICK
Ich denke das ist die beste Möglichkeit an eine Aussagekräftige Antwort zu kommen.
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- elmo
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Re: Kategorie 2 und 3
Hallo Christiane,
ups - die Idee ist wirklich gut. Ich bin gespannt auf die Antwort.
Liebe Grüße
Andrea
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Liebe Grüße
Andrea
Re: Kategorie 2 und 3
Hallo Andrea
eine Antwort habe ich bisher nicht erhalten.Nur dies noch gefunden,wobei ich meine es stand in einem meiner Links
K1-Materia kann infektioes sein. D.h. nicht, dass saemtliches K1-Material infektioes ist bzw. sein muss.
K2-Material (bzw. darf rechtlich) nicht infektioes (sein).
Es gibt Firmen/Konzerne die eine K2-Zulassung haben und K2-Material zu Futtermitteln weiterverarbeiten.
Für K2-Material mindestens 2h bei 150°C + 4bar Druck = ohne Einschraenkungen weiterverarbeitbarer Proteinebrei. Die entsprechende EU-VO müssten wir rausuchen.
eine Antwort habe ich bisher nicht erhalten.Nur dies noch gefunden,wobei ich meine es stand in einem meiner Links
K1-Materia kann infektioes sein. D.h. nicht, dass saemtliches K1-Material infektioes ist bzw. sein muss.
K2-Material (bzw. darf rechtlich) nicht infektioes (sein).
Es gibt Firmen/Konzerne die eine K2-Zulassung haben und K2-Material zu Futtermitteln weiterverarbeiten.
Für K2-Material mindestens 2h bei 150°C + 4bar Druck = ohne Einschraenkungen weiterverarbeitbarer Proteinebrei. Die entsprechende EU-VO müssten wir rausuchen.
- elmo
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Re: Kategorie 2 und 3
Hallo,
aber in K2 können doch jede Menge Medikamentenrückstände vorhanden sein, auch wenns nichts "infektiöses" ist.
Liebe Grüße
Andrea
aber in K2 können doch jede Menge Medikamentenrückstände vorhanden sein, auch wenns nichts "infektiöses" ist.
Liebe Grüße
Andrea
Re: Kategorie 2 und 3
Hm,
angesichts der Fütterung allgemein,kann es überall drin sein.
angesichts der Fütterung allgemein,kann es überall drin sein.
- Joyce&Luna
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Re: Kategorie 2 und 3
Wenn man das alles so liest, fragt man sich echt ob es überhaupt zulässig ist das in Tierfutter zu verwerten.
Wenn man die Aussagen von den Firmen glauben schenken kann, wird so etwas gar nicht von denen benutzt.
Anke
Wenn man die Aussagen von den Firmen glauben schenken kann, wird so etwas gar nicht von denen benutzt.
Anke
Luna 15.04.2005 † 05.01.2015 Joyce 16.11.2004 † 07.06.2021
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Re: Kategorie 2 und 3
Hallo Christiane,
in Kategorie 3 sollten ebensowenig Medikamentenrückstände sein wie in "normalem" Fleisch das wir essen. Ich hab das schon oft genug gesehen - soo ekelig ist das wirklich nicht (finde ich).
Wobei dann doch sehr einseitig.
Liebe Grüße
Andrea
in Kategorie 3 sollten ebensowenig Medikamentenrückstände sein wie in "normalem" Fleisch das wir essen. Ich hab das schon oft genug gesehen - soo ekelig ist das wirklich nicht (finde ich).
Wobei dann doch sehr einseitig.
Liebe Grüße
Andrea