Forderung nach Verbot der Heimtierhaltung
Verfasst Sa 8. Okt 2011, 21:20
Hallo
Insgesamt werden in etwas mehr als einem Drittel aller deutschen Haushalte Heimtiere gehalten. Es gibt rund 520 Heimtierarten, die fast ausnahmslos exotisch sind. Zu den Exoten zählen auch Meerschweinchen, Katzen oder Wellensittiche, die alle drei fremdländisch sind. Nahezu alle Heimtierarten werden inzwischen erfolgreich nachgezüchtet, viele Arten werden dadurch vor dem Aussterben bewahrt. Zudem sind alle Heimtiere anspruchsvoll, vor allem auch Hunde und Katzen.
Das aktuelle Tierschutzgesetz vom 18. Mai 2006, letztmalig geändert am 9. Dezember 2010, schreibt vor, dass ein Heimtier „seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend“ angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden muss, dass seine Möglichkeit zu „artgemäßer Bewegung nicht so einschränkt wird, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden“ und dass der Halter „über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen“ muss. Wenn Tierhalter gegen dieses Gesetz verstoßen, machen sie sich bereits heute strafbar.
Das in der Heimtierhaltung leider gelegentlich feststellbare Fehlverhalten von Menschen an Tieren darf nicht dazu instrumentalisiert werden, diese vielfältigen positiven Wirkungen des Zusammenlebens von Tier und Mensch durch zu weitgehende Gesetze abzuschaffen.
Erfolgreicher als neue Gesetze ist die Aufklärung der Tierhalter über eine tierschutzgerechte Pflege ihrer Heimtiere, welche von Seiten der Heimtierbranche, der Züchterverbände und Tierärzteschaft wahrgenommen wird.
KLICK
Was könnte der Einzelne hier erreichen? Wie der Züchter?Ist die Beratung beim Kauf im Zoogeschäft ausreichend?
Die Tierärzte können es mangels Zeit sicher nicht so ausführlich wahrnehmen.
Insgesamt werden in etwas mehr als einem Drittel aller deutschen Haushalte Heimtiere gehalten. Es gibt rund 520 Heimtierarten, die fast ausnahmslos exotisch sind. Zu den Exoten zählen auch Meerschweinchen, Katzen oder Wellensittiche, die alle drei fremdländisch sind. Nahezu alle Heimtierarten werden inzwischen erfolgreich nachgezüchtet, viele Arten werden dadurch vor dem Aussterben bewahrt. Zudem sind alle Heimtiere anspruchsvoll, vor allem auch Hunde und Katzen.
Das aktuelle Tierschutzgesetz vom 18. Mai 2006, letztmalig geändert am 9. Dezember 2010, schreibt vor, dass ein Heimtier „seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend“ angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden muss, dass seine Möglichkeit zu „artgemäßer Bewegung nicht so einschränkt wird, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden“ und dass der Halter „über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen“ muss. Wenn Tierhalter gegen dieses Gesetz verstoßen, machen sie sich bereits heute strafbar.
Das in der Heimtierhaltung leider gelegentlich feststellbare Fehlverhalten von Menschen an Tieren darf nicht dazu instrumentalisiert werden, diese vielfältigen positiven Wirkungen des Zusammenlebens von Tier und Mensch durch zu weitgehende Gesetze abzuschaffen.
Erfolgreicher als neue Gesetze ist die Aufklärung der Tierhalter über eine tierschutzgerechte Pflege ihrer Heimtiere, welche von Seiten der Heimtierbranche, der Züchterverbände und Tierärzteschaft wahrgenommen wird.
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Was könnte der Einzelne hier erreichen? Wie der Züchter?Ist die Beratung beim Kauf im Zoogeschäft ausreichend?
Die Tierärzte können es mangels Zeit sicher nicht so ausführlich wahrnehmen.