Flugpatenschaften
Verfasst Fr 12. Aug 2011, 12:11
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Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat als oberste Tierschutzbehörde im Freistaat davor gewarnt, Tiere vom Urlaub im Ausland mit zurück nach Deutschland zu bringen.
Auch sogenannte „Flugpaten“ handeln häufig illegal.
Im Tierseuchenrecht wird beim Verbringen von Heimtieren (Hunde, Katzen) hinsichtlich der Anforderungen zwischen dem privaten Reiseverkehr und dem gewerbsmäßigen Handel unterschieden. Das Verbringen im Rahmen des privaten Reiseverkehrs beschränkt sich grundsätzlich auf Tiere, die ihren Eigentümer begleiten und nicht dazu bestimmt sind, verkauft oder anderweitig abgegeben zu werden.
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Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat als oberste Tierschutzbehörde im Freistaat davor gewarnt, Tiere vom Urlaub im Ausland mit zurück nach Deutschland zu bringen.
Auch sogenannte „Flugpaten“ handeln häufig illegal.
Im Tierseuchenrecht wird beim Verbringen von Heimtieren (Hunde, Katzen) hinsichtlich der Anforderungen zwischen dem privaten Reiseverkehr und dem gewerbsmäßigen Handel unterschieden. Das Verbringen im Rahmen des privaten Reiseverkehrs beschränkt sich grundsätzlich auf Tiere, die ihren Eigentümer begleiten und nicht dazu bestimmt sind, verkauft oder anderweitig abgegeben zu werden.
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