Kaufvertrag -Auslegung
Re: Kaufvertrag -Auslegung
Was ihr nicht alles wisst. Kanns mir eben nicht verkneifen
Unter Besitz versteht man die tatsächliche Gewalt über eine Sache. Besitz kann man auch ohne Eigentum erlangen, z.B. durch Diebstahl, durch Leihe oder durch Miete. Umgekehrt kann Eigentum verloren gehen. Der Eigentümer ist dann nicht mehr Besitzer der Sache. Nach § 854 (1) erwirbt man Besitz durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache
Sprich ich mops mir Mr. Green ,er geht in mein Eigentum über-ergo ich der Besitzer
Unter Besitz versteht man die tatsächliche Gewalt über eine Sache. Besitz kann man auch ohne Eigentum erlangen, z.B. durch Diebstahl, durch Leihe oder durch Miete. Umgekehrt kann Eigentum verloren gehen. Der Eigentümer ist dann nicht mehr Besitzer der Sache. Nach § 854 (1) erwirbt man Besitz durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache
Sprich ich mops mir Mr. Green ,er geht in mein Eigentum über-ergo ich der Besitzer
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Re: Kaufvertrag -Auslegung
Christiane hat geschrieben: Unter Besitz versteht man die tatsächliche Gewalt über eine Sache. Besitz kann man auch ohne Eigentum erlangen, z.B. durch Diebstahl, durch Leihe oder durch Miete. Umgekehrt kann Eigentum verloren gehen. Der Eigentümer ist dann nicht mehr Besitzer der Sache. Nach § 854 (1) erwirbt man Besitz durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache
Äh, Janis?
Läßt du bitte wieder die Frau57 an die Tastatür? Das wird so langsam unheimlich.
Nö, der grüne Kobold geht in deinen Besitz über- nicht aber in deinen Eigentum! und Mopsen gilt nicht!!Christiane hat geschrieben:Sprich ich mops mir Mr. Green ,er geht in mein Eigentum über-ergo ich der Besitzer
Christine
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"Wenn mein einziges Werkzeug ein Hammer ist, sieht jedes Problem wie ein Nagel aus" Abraham Maslow
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Re: Kaufvertrag -Auslegung
.... wobei ich hier eigentlich nur darauf aufmerksam machen wollte, dass man bei einem Tierschutzvertrag genau hinsehen sollte ob das Katzentier damit rein rechtlich gesehen in meinen Besitz oder Eigentum übergeht.
Wobei ich vermute, dass ein Tierschutzverein vor Gericht arge Probleme hätte ihr Eigentum Tier einfach so wieder zu bekommen.
Denn in der Regel wird der der Besitzer der Katze dadurch erheblich benachteiligt, was den Vertrag eventuell sittenwiedrig machen könnte? Nur- will man es darauf ankommen lassen?
Das Tierschutzvereine das so machen kann ich wiederum ebenfalls nachvollziehen. Denn so kann man am einfachsten ein Tier zurück bekommen, das schlecht gehalten wird. Oder wenn z.B. eine Katze als Gebärmaschine benutzt wird und man sich nicht an eine Kastrationsklausel im Vertrag hält.
christine
Wobei ich vermute, dass ein Tierschutzverein vor Gericht arge Probleme hätte ihr Eigentum Tier einfach so wieder zu bekommen.
Denn in der Regel wird der der Besitzer der Katze dadurch erheblich benachteiligt, was den Vertrag eventuell sittenwiedrig machen könnte? Nur- will man es darauf ankommen lassen?
Das Tierschutzvereine das so machen kann ich wiederum ebenfalls nachvollziehen. Denn so kann man am einfachsten ein Tier zurück bekommen, das schlecht gehalten wird. Oder wenn z.B. eine Katze als Gebärmaschine benutzt wird und man sich nicht an eine Kastrationsklausel im Vertrag hält.
christine
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Re: Kaufvertrag -Auslegung
Interessant, danke fuer die Erklaerung.
Und nur der Form halber: Mr. Green geht weder in irgend jemandes Besitz noch gar Eigentum ueber. Er bliebt wo er ist/ und der Eigentuemer wie auch Besitzer bin: ich.
Dasselbe gilt fuer die anderen drei.
Rafael
Und nur der Form halber: Mr. Green geht weder in irgend jemandes Besitz noch gar Eigentum ueber. Er bliebt wo er ist/ und der Eigentuemer wie auch Besitzer bin: ich.
Dasselbe gilt fuer die anderen drei.
Rafael
Re: Kaufvertrag -Auslegung
Du bist ja wieder pingelig Frau Rafael Du solltest dich glücklich schätzen Interessenten für deinen Grünling zu haben.
Re: Kaufvertrag -Auslegung
warum? Interessenten interessieren einen durch nur, wenn man sich seines Eigentums zu entledigen beabsichtigt.
Ich wollte es ansonsten ja nur erwaehnt haben, nicht dass Du Dir faelschlicherweise irgendwelche Hoffnungen auf den Gruenling machst, und dann enttaeuscht bist.
Rafael
Ich wollte es ansonsten ja nur erwaehnt haben, nicht dass Du Dir faelschlicherweise irgendwelche Hoffnungen auf den Gruenling machst, und dann enttaeuscht bist.
Rafael
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Re: Kaufvertrag -Auslegung
... der dürfte eh' unbezahlbar sein.Rafael hat geschrieben: Ich wollte es ansonsten ja nur erwaehnt haben, nicht dass Du Dir faelschlicherweise irgendwelche Hoffnungen auf den Gruenling machst, und dann enttaeuscht bist.
Rafael
Christine
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Re: Kaufvertrag -Auslegung
..naja was soll ich darauf noch sagen? Für Grünlinge brauchts keinen Kaufvertrag?
Das würde sich nun wieder im Titel finden lassen >Auslegung
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Re: Kaufvertrag -Auslegung
Richtig, denn einen Kaufvertrag braeuchte man nur, wenn der Gruenling zum Verkauf stuende.
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Rafael
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Rafael
Re: Kaufvertrag -Auslegung
Es stünde noch die Option einer Schenkung.. auch ein Nutzungsrecht wäre denkbar.